Ein Meilenstein für Infektionsopfer -
Neues Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt
mit Signalwirkung für Sepsis-Patienten und Opfer von Klinikinfektionen:
Unserer Kanzlei ist heute ein von uns erwirktes Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt
zugestellt worden. Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Infektionsopfer. Das Urteil
stärkt die Rechte geschädigter Patienten weiter:
Deutsche Gerichte verstehen zunehmend, dass pauschaler Vortrag von Kliniken in Schadensersatzprozessen
zur angeblichen Umsetzung der Vorgaben der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention beim Robert Koch Institut und der Hygienegesetze insgesamt nach
geltendem Recht nicht ausreicht.
Zutreffend hat das Oberlandesgericht in dieser für Patienten wichtigen Entscheidung
auch klargestellt, dass nicht die Ärzte der betroffenen Fachdisziplinen - wie Chirurgen,
Kardiologen oder auch Orthopäden - als Gutachter berufen sind sondern nur Fachärzte
für Hygiene und Mikrobiologie. Der Grundsatz der "fachgleichen Begutachtung" spielt
bei Fragen der allgemeinen und spezifischen Hygiene - so das Oberlandesgericht Frankfurt
völlig zutreffend - keine Rolle.
Das OLG Frankfurt bestätigt mit diesem Urteil unsere, seit Jahren vertretene Rechtsauffassung
sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Gutachter als auch in Bezug auf die Darlegungsanforderungen
für Kliniken.
Wir werden das Urteil zeitnah veröffentlichen und ergänzend kommentieren.
RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt
Wilhelmstraße 9
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