Kompetenz für Infektionsopfer
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Für Patienten

5 typische Fragen Geschädigter - und 5 Antworten


Sie finden im Folgenden fünf typische Fragen und Antworten zu Krankenhausinfektionen.


1. Sind Krankenhausinfektionen stets schicksalhaft ? Kann man nicht jede Infektion vermeiden ?


Nein, Kliniken können nicht jede Infektion vermeiden, aber:


Wir erleben immer wieder im Rahmen der von uns vertretenen Fälle, dass Patienten gegenüber nach einer Krankenhausinfektion pauschal behauptet wird, Infektionen seien „stets schicksalhaft". Diese These ist in dieser Allgemeinheit unseres Erachtens unzutreffend. Schicksal ist, ob man in einer hygienisch gut organisierten – aufgestellten - Klinik behandelt wurde oder in einem Krankenhaus mit großen Problemen - oder sogar einer anfälligen Hygienestruktur  - und damit abstrakt höheren Infektionsgefahren für den Patienten. Die konkrete Infektionsgefahr bei einem Eingriff ist aber neben der Frage der Sicherheit der Hygienestruktur in einem Krankenhaus abhängig von weiteren, individuellen Risikofaktoren des Patienten (vorangegangene Klinikaufenthalte, Auslandsaufenthalte, die Qualität des Grundleidens, Durchblutungsstörungen usw.). Niemals allerdings sind die vorstehenden Risikofaktoren für sich und isoliert betrachtet eine generelle Rechtfertigung einer Infektion mit resistenten – oder auch nicht resistenten - Keimen.


Nicht jede Infektion ist vermeidbar, unserer Schätzung nach aber absolut betrachtet etwa 50 %. Das wären bei bis zu 1,2 Millionen Krankenhausinfektionen in Deutschland jährlich etwa 600.000 vermeidbare Infektionsfälle.


Wir betonen auch, dass nach unserer Auffassung bei steril durchzuführenden Eingriffen wie bei einer Hüft-Operation oder einer Arthroskopie in - vor dem Eingriff nicht infektiösen - Gelenkbereichen Keime – ob resistent oder nicht – nicht in die Tiefe des Gelenkes eingebracht werden dürfen. Die genaue Genese der Infektion ist oft – abgesehen von Ausnahmefällen, die es gibt – nicht nachweisbar. Rechtlich kommt es auf diesen Aspekt im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche geschädigter Patienten aber nicht immer an, insbesondere wenn es im Einzelfall gelingt, einem Krankenhaus grobe Fehler in der Hygiene – allgemein struktureller oder individueller Art – nachzuweisen. Hinsichtlich der Frage der Vermeidbarkeit einer konkreten Infektion muss immer der Einzelfall genauestens betrachtet und analysiert werden.



2. Wie sind meine Chancen als Patient, wenn ich gegen eine Klinik wegen einer erlittenen Krankenhausinfektion Ansprüche geltend machen möchte?


Die Chancen für die Patienten haben sich in den letzten Jahren nach unserer Auffassung deutlich verbessert. Wir prüfen in den Verfahren gegen die Kliniken immer zwei Aspekte: Die Frage der Verantwortlichkeit für die Infektion als solche (beherrschbares Risiko). Zum Zweiten die Frage, ob rechtzeitig auf die Infektion reagiert und diese leitliniengerecht behandelt wurde.


Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gehört die Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen zum medizinischen Standard. Kliniken mit einer problematischen Hygiene-Organisation können im Prozess Probleme bekommen, die tatsächliche Einhaltung dieses inzwischen in Deutschland insgesamt durchaus strengen medizinischen Standards darzulegen. Dazu ist mehr erforderlich als der Satz: "Wir halten alle Hygiene-Vorschriften ein". Bei sehr groben Hygiene-Mängeln kann eine Beweislastumkehr greifen, die Klinik müsste dann beweisen, dass die Infektion nicht vermeidbar war. Im Detail sind viele Rechtsfragen umstritten, kompliziert und teilweise sogar rechtswissenschaftlich unerforscht. Wir arbeiten an vielen, dieser Themen.


Grundsätzlich gilt aber: Jeder Fall ist individuell gelagert und deshalb auch für sich zu betrachten. Wir können erste Einschätzungen zur den Erfolgsaussichten eines Falles frühestens abgeben, wenn wir den genauen Verlauf – den Sachverhalt – mit allen Details kennen und die Klinik konkrete Fragen zum Grad ihrer Hygiene-Bemühungen beantwortet hat.


Wichtig ist, dass eine fachlich geeignete Begutachtung erfolgt. Chirurgen, Kardiologen oder Orthopäden sind eben keine Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie, weshalb darauf geachtet werden sollte, dass konkrete Verläufe und Strukturfragen krankenhaushygienischer und mikrobiologischer Art von den entsprechenden Fachärzten dieser Disziplinen beantwortet werden.



3. Sind nur die resistenten Keime gefährlich ? Verursachen nur diese schwere Komplikationen?


Nein. Auch Bakterien mit unproblematischen Resistenzmustern können behandelnde Ärzte vor große Schwierigkeiten stellen, wenn sie zu lange unbehandelt bleiben oder ungeeignet antibiotisch bekämpft wirken können. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Bakterienstämme mit hoher Sensibilität auf Antibiotika schwere septische Verläufe auslösen oder auch tiefe, lokale Infektionen.



4. Worauf sollte ich in der Klinik achten ? Wie kann ich mich als Patient vor einem Eingriff informieren?


Als Patient ist es schwierig, sich über die Qualität der Hygiene und der Infektionssicherheit eines Krankenhauses zu informieren. Formale Aspekte wie die Teilnahme am Krankenhausinformationssystem (KISS) oder an einem regionalem MRSA-Netzwerk sind natürlich kein Nachteil, sie beweisen aber für sich noch nicht, dass die Hygiene-Vorschriften auch wirklich alle eingehalten werden, genug Personal beschäftigt wird und so weiter. Auch die von der Politik und Vertretern der Klinik-Lobby immer wieder angepriesenen Qualitätsberichte sind für mich nicht das Maß der Dinge. Ich habe in unseren Prozessen noch keine Klinik erlebt, die bei bestehenden Problemen in baulicher Hinsicht oder einer veralteten Instrumenten-Aufbereitung diesen Aspekt in ihrem Qualitätsbericht erwähnt hat. Zur Hygiene findet man in den Qualitätsberichten nicht immer aufschlussreiche und ausnahmslos wahrheitsgemäße Angaben. Papier ist geduldig, auf die Taten der einzelnen Häuser kommt es an.



5. Was kann ich als Patient machen, wenn ich eine Krankenhausinfektion erleide und dagegen etwas unternehmen möchte?


Den Verlauf genau dokumentieren, Fotos der Entwicklung einer Wunde machen, Namen von Zeugen notieren, ein "Tagebuch" zum Verlauf führen. Nicht in Panik verfallen, wichtig ist es, gesund zu werden. Die Klärung der Erfolgsaussichten einer Klage sollte dann anschließend in Ruhe durch einen auf dem Gebiet der Krankenhausinfektionen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, der dann die erforderlichen Schritte empfiehlt. Der Anwalt klärt regelmäßig auch die meist problemlose Kostenübernahme durch einen Rechtschutzversicherer.