5 typische Fragen Geschädigter -
Sie finden im Folgenden fünf typische Fragen und Antworten zu Krankenhausinfektionen.
1. Sind Krankenhausinfektionen stets schicksalhaft ? Kann man nicht jede Infektion vermeiden ?
Nein, Kliniken können nicht jede Infektion vermeiden, aber:
Wir erleben immer wieder im Rahmen der von uns vertretenen Fälle, dass Patienten
gegenüber nach einer Krankenhausinfektion pauschal behauptet wird, Infektionen seien
„stets schicksalhaft". Diese These ist in dieser Allgemeinheit unseres Erachtens
unzutreffend. Schicksal ist, ob man in einer hygienisch gut organisierten – aufgestellten
-
Nicht jede Infektion ist vermeidbar, unserer Schätzung nach aber absolut betrachtet etwa 50 %. Das wären bei bis zu 1,2 Millionen Krankenhausinfektionen in Deutschland jährlich etwa 600.000 vermeidbare Infektionsfälle.
Wir betonen auch, dass nach unserer Auffassung bei steril durchzuführenden Eingriffen
wie bei einer Hüft-
2. Wie sind meine Chancen als Patient, wenn ich gegen eine Klinik wegen einer erlittenen Krankenhausinfektion Ansprüche geltend machen möchte?
Die Chancen für die Patienten haben sich in den letzten Jahren nach unserer Auffassung deutlich verbessert. Wir prüfen in den Verfahren gegen die Kliniken immer zwei Aspekte: Die Frage der Verantwortlichkeit für die Infektion als solche (beherrschbares Risiko). Zum Zweiten die Frage, ob rechtzeitig auf die Infektion reagiert und diese leitliniengerecht behandelt wurde.
Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gehört die Umsetzung der KRINKO-
Grundsätzlich gilt aber: Jeder Fall ist individuell gelagert und deshalb auch für
sich zu betrachten. Wir können erste Einschätzungen zur den Erfolgsaussichten eines
Falles frühestens abgeben, wenn wir den genauen Verlauf – den Sachverhalt – mit allen
Details kennen und die Klinik konkrete Fragen zum Grad ihrer Hygiene-
Wichtig ist, dass eine fachlich geeignete Begutachtung erfolgt. Chirurgen, Kardiologen oder Orthopäden sind eben keine Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie, weshalb darauf geachtet werden sollte, dass konkrete Verläufe und Strukturfragen krankenhaushygienischer und mikrobiologischer Art von den entsprechenden Fachärzten dieser Disziplinen beantwortet werden.
3. Sind nur die resistenten Keime gefährlich ? Verursachen nur diese schwere Komplikationen?
Nein. Auch Bakterien mit unproblematischen Resistenzmustern können behandelnde Ärzte vor große Schwierigkeiten stellen, wenn sie zu lange unbehandelt bleiben oder ungeeignet antibiotisch bekämpft wirken können. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Bakterienstämme mit hoher Sensibilität auf Antibiotika schwere septische Verläufe auslösen oder auch tiefe, lokale Infektionen.
4. Worauf sollte ich in der Klinik achten ? Wie kann ich mich als Patient vor einem Eingriff informieren?
Als Patient ist es schwierig, sich über die Qualität der Hygiene und der Infektionssicherheit
eines Krankenhauses zu informieren. Formale Aspekte wie die Teilnahme am Krankenhausinformationssystem
(KISS) oder an einem regionalem MRSA-
5. Was kann ich als Patient machen, wenn ich eine Krankenhausinfektion erleide und dagegen etwas unternehmen möchte?
Den Verlauf genau dokumentieren, Fotos der Entwicklung einer Wunde machen, Namen von Zeugen notieren, ein "Tagebuch" zum Verlauf führen. Nicht in Panik verfallen, wichtig ist es, gesund zu werden. Die Klärung der Erfolgsaussichten einer Klage sollte dann anschließend in Ruhe durch einen auf dem Gebiet der Krankenhausinfektionen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, der dann die erforderlichen Schritte empfiehlt. Der Anwalt klärt regelmäßig auch die meist problemlose Kostenübernahme durch einen Rechtschutzversicherer.