„Bis zu 1,2 Millionen Krankenhausinfektionen jährlich in Deutschland sind nicht schicksalhaft“
Wir vertreten deutschlandweit – ausschließlich - Patienten, die sich im Rahmen eines
Krankenhausaufenthaltes eine Infektion mit Keimen resistenter oder nicht resistenter
Art zugezogen haben oder Opfer einer verspätet diagnostizierten oder fehlerhaft behandelten
Sepsis geworden sind.
Die Vertretung dieser - oft mit gravierenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen
und hoher Ratlosigkeit für Betroffene verbundenen - Fälle erfordert eine genaue Einschätzung
der sehr speziellen rechtlichen Situation rund um das Thema der Krankenhausinfektionen
im Einzelfall sowie fundierte Kenntnisse auf den tragenden medizinischen Gebieten
der Krankenhaushygiene, der Mikrobiologie und Infektiologie.
Über diese Expertise verfügen wir durch den jahrelangen, intensiven rechtlichen und
medizinischen Austausch mit führenden „playern“ der Krankenhaushygiene, Vortragstätigkeiten
auf ärztlichen Kongressen, Veröffentlichung neuer Entwicklungen und Vorschläge zur
Verbesserung der Situation für Patienten in Deutschland und Europa, zahlreichen Gerichts-
und staatsanwaltschaftlichen Verfahren, die wir seit mehr als 15 Jahren deutschlandweit
für geschädigte Patienten – Infektions- und Sepsis-Opfer – führen. Zusätzlich sind
wir intensiv in führenden Medien präsent, um durch öffentlichen Druck auf die Politik
Verbesserungen für die deutschen Patienten zu erreichen.
Infektionen sind nicht stets schicksalhaft, etwa 50 % sind vermeidbar, bei resistenten
Keimen und bezogen auf einzelne Eingriffe auch mehr. Schicksal ist die Hygiene-Struktur
der Klinik, in die ich mich als Patient begebe. Schicksal ist es auch nicht, wenn
eine nosokomiale Infektion erst im Stadium einer beginnenden Sepsis erkannt, diese
zu spät oder antibiotisch unterdosiert behandelt wird.
Wir prüfen den Verlauf ihrer nosokomialen Infektion und die rechtlichen Möglichkeiten.
Ihre Patientenanwälte Dr. Kirchhoff und das gesamte Team